Indonesien

Expanding Legal Aid for Vulnerable Persons and Groups in Indonesia

Die vorgelegte Reform zeigt, wie sich die Bereitstellung von Prozesskostenhilfe in Indonesien ausgewirkt hat und welchen zusätzlichen Nutzen die derzeit laufenden Innovationen zur Verbesserung des Dienstes haben.
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Die vorgelegte Reform zeigt, wie sich die Bereitstellung von Prozesskostenhilfe in Indonesien ausgewirkt hat und welchen zusätzlichen Nutzen die derzeit laufenden Innovationen zur Verbesserung des Dienstes haben.

Um die Gleichheit aller Bürger vor dem Gesetz zu gewährleisten, bietet die indonesische Regierung kostenlose Rechtshilfe für wirtschaftlich benachteiligte Gemeinschaften an. Zu diesem Zweck stellt die indonesische Regierung einen Teil des Staatshaushalts direkt den Gemeinschaften zur Verfügung, die über Rechtshilfeorganisationen im ganzen Land Dienstleistungen für Rechtsstreitigkeiten und andere Angelegenheiten anbieten. Die Prozesskostenhilfe spielt eine wesentliche Rolle beim Zugang zur Justiz und reicht von der Stärkung der Rechtsfähigkeit bis zur Unterstützung bei Gerichtsverfahren.

Besonders schutzbedürftige Personen und Gruppen stoßen beim Zugang zur Justiz auf größere Hindernisse. So erhielten beispielsweise nur 8,7 % der Frauen, die sich in einem Gerichtsverfahren befanden, einen Rechtsbeistand, während nur 0,4 % eine Vertretung hatten. Außerdem wurden 38,7 % der Kinder und 46,7 % der Menschen mit Behinderungen diskriminiert und 16,7 % der geschlechtlichen Minderheiten beleidigt. 55,9 % der schutzbedürftigen Rechtssuchenden stammen aus einkommensschwachen Gemeinschaften, was bedeutet, dass sie nicht über die finanziellen Möglichkeiten verfügen, um die von ihnen benötigte Rechtshilfe in Anspruch zu nehmen (Legal Needs Survey, 2022).

Auch wenn die Prozesskostenhilfe in Indonesien zweifelsohne eine große Wirkung hat, bleibt es eine Herausforderung, sicherzustellen, dass sie umfassend genug ist. Dies ist vor allem auf fehlende Mittelzuweisungen (insbesondere für andere Zwecke als Rechtsstreitigkeiten) und den engen Kreis der Anspruchsberechtigten zurückzuführen, der im Gesetz Nr. 16 aus dem Jahr 2011 über Prozesskostenhilfe festgelegt ist.

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Über

Ausweitung der Rechtshilfe für schutzbedürftige Personen und Gruppen in Indonesien

DIESES UNTERNEHMEN BIETET LÖSUNGEN FÜR

Im Zeitraum 2018-2022 erhielten rund 73.000 Personen kostenlosen Rechtsbeistand. Im Jahr 2022 gehörten zu den Empfängern über 2.000 allein erziehende Mütter, 1.545 Arbeitslose, 330 Kinder, 1.001 Landwirte und 873 Handwerker. Indonesien ist in der Lage, diese Wirkung zu erzielen, u. a. dank eines einzigartigen Finanzierungssystems, das die Regierung direkt an über 600 Rechtshilfeanbieter in ganz Indonesien vergibt, um Rechtsstreitigkeiten und nicht-prozessuale Tätigkeiten durchzuführen. Neben der Finanzierung führt das MLHR auch Überwachungs- und Evaluierungsmaßnahmen durch und bietet Schulungen für Rechtshilfeanbieter und Assistenten (z. B. Paralegals) an, um ihre Kapazitäten zur Unterstützung schutzbedürftiger Rechtsuchender auszubauen. Im Jahr 2021 war das MLHR beispielsweise einer der Referenten für die von der APIK Association in Indonesien in vier Dörfern Papuas durchgeführten Schulungen für Rechtsassistenten. Darüber hinaus legt das MLHR über die Plattform sidbankum.bphn.go.id die Mittelzuweisung und die Mittelverwendung transparent dar. Diese Transparenz und Offenheit, mit der die Öffentlichkeit sinnvoll einbezogen wird, trägt dazu bei, dass sinnvolle Kooperationen entstehen, um die Justiz inklusiver zu machen.

Was den Mehrwert betrifft, so werden die derzeitigen Bemühungen um eine stärkere Standardisierung der Prozesskostenhilfe sicherstellen, dass Hunderte von Prozesskostenhilfeanbietern in ganz Indonesien in der Lage sind, eine eingehende Bewertung der Gefährdung vorzunehmen und dementsprechend hochwertige Dienstleistungen zu erbringen. Dies wird auch durch die Änderung des derzeitigen Prozesskostenhilfegesetzes unterstützt, um den Kreis der Empfänger zu erweitern. Zweitens wird die Neuformulierung der Finanzierung der Prozesskostenhilfe dazu beitragen, einen breiteren Bedarf an nicht-prozessualen Leistungen für schutzbedürftige Personen und Gruppen zu decken, was langfristig dazu beitragen könnte, rechtliche Probleme durch Aufklärung und Empowerment zu vermeiden. Durch die Ausweitung des Fonds wird auch gewährleistet, dass schutzbedürftige Personen und Gruppen, die sich einem Gerichtsverfahren unterziehen, nicht nur über ausreichende Gebühren für ihre Vertretung verfügen, sondern auch ausreichende Gebühren zur Deckung der Kosten erhalten, die sich aus den Ermittlungsphasen ergeben, wie z. B. Untersuchungen (Zeugenvernehmungen, medizinische Untersuchungen, ärztliche Untersuchungen usw.) und das Erfordernis, Verwaltungsunterlagen auszufüllen, um nur einige zu nennen. Nicht weniger wichtig ist, dass sich die Reform auch auf die Flexibilität bei der Verwendung der Haushaltsmittel konzentriert, um bedarfsgerechtere Rechtsdienstleistungen und effiziente Verwaltungsverfahren anbieten zu können. Mit anderen Worten, die Mittelaufnahme kann effektiver gestaltet werden, und zwar nicht nur auf der Grundlage der quantitativen Aufnahme, sondern auch auf der Grundlage der Qualität der Mittelerstattung bei der Deckung des Rechtshilfebedarfs in den Gemeinden.

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Maharani Putri S. Wibowo

Stellvertretender Direktor für Staatsapparat und bürokratische Transformation, Nationale Entwicklungsplanungsbehörde

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